Im Energieausweis eines Gebäudes ist aufgeführt, wie hoch sein Energiebedarf bzw. -verbrauch bezogen auf Heizung und Warmwasserbereitung ist. Der Energiebedarf des Hauses oder Gebäudekomplexes wird dafür anhand baulicher Substanz und technischer Anlagen errechnet oder der Energieverbrauch aus dem erfassten Verbrauch der letzten Jahre ermittelt. UHRIG erklärt, was im Energieausweis steht und welche Aussagen er über die Energieeffizienz des Gebäudes ermöglicht.

Mit dem Energieausweis werden Gebäude vergleichbar

Beim Kauf von Haushaltsgeräten wie Kühlschrank, Waschmaschine oder Fernseher sind Energielabels schon lange ein vertrautes Bild. Sie helfen dem Kunden, sich für ein Gerät zu entscheiden, das die jeweils gewünschte Funktion möglichst energieeffizient erfüllt. Was bei Haushaltsgeräten bereits Ende der 1990er Jahre eingeführt wurde, ist bei Gebäuden seit 2008 Pflicht: der Energieausweis.

Ganz ähnlich wie das Energielabel bei Geräten informiert der Energieausweis darüber, wie viel Energie ein Gebäude benötigt. Bezogen ist der Energiebedarf dabei auf Heizung, Lüftung, die Klimatisierung sowie die Bereitstellung von Warmwasser. Potentiellen Käufern und Mietern soll so die Auswahl einer geeigneten Immobilie erleichtert werden, indem der Energiebedarf verschiedener Gebäude miteinander vergleichbar gemacht wird.

Verpflichtend ist ein Energieausweis deshalb immer dann, wenn eine Immobilie den Eigentümer wechselt bzw. wenn eine Neuvermietung stattfindet. Der Käufer bzw. Mieter hat in diesem Fall das Recht, den Energieausweis einzusehen, um eine fundierte Entscheidung über Kauf bzw. Miete treffen zu können. Ein Energieausweis muss verpflichtend beim Neubau einer Immobilie sowie auch bei einer umfassenden Sanierung, wenn diese eine energetische Gesamtbilanzierung gemäß dem Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) beinhaltet, ausgestellt werden. Das ist auch dann der Fall, wenn der Eigentümer seine Immobilie selbst nutzen will. Ausnahmen existieren für Bestandsimmobilien, Baudenkmäler, kleine Gebäude mit einer Fläche von weniger als 50 m2 sowie in einigen anderen Fällen. Der Energieausweis ist nach der Ausstellung für zehn Jahren gültig.

Einen Energieausweis ausstellen darf nur, wer bestimmte Qualifikationen erfüllt. Das sind in der Regel Ingenieure, Architekten oder auch Handwerker. Eine deutschlandweite Übersicht bietet die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes der Deutschen Energieagentur dena.

 

Was genau steht im Energieausweis?

Den Energieausweis gibt es in zwei verschiedenen Ausführungen: als Bedarfsausweis und als Verbrauchsausweis. Sie unterscheiden sich darin, woher die der energetischen Einschätzung des Gebäudes zugrundeliegenden Werte stammen.

  • Der Verbrauchsausweis wird anhand des erfassten Energieverbrauchs der letzten Jahre erstellt, der z. B. der Heizkostenabrechnung entnommen wird. Er ist schnell und günstig zu erstellen, jedoch nur begrenzt aussagefähig, weil er stark vom individuellen Heizverhalten und Warmwasserverbrauch der Bewohner abhängt.
  • Beim Bedarfsausweis wird die benötigte Energiemenge auf Grundlage der Bausubstanz sowie der vorhandenen Anlagentechnik errechnet. Weil die Erhebung der benötigten Daten aufwendiger ist, ist der Bedarfsausweis in der Regel etwas teurer, dafür aber auch aussagekräftiger als der Verbrauchsausweis. Zudem hat das Verhalten der Bewohner keinen Einfluss auf den errechneten Energiebedarf.

Der Energiebedarf bzw. -verbrauch wird im Energieausweis mit zwei Werten angegeben: als Primärenergie- und als Endenergiebedarf bzw. -verbrauch. Beide werden in Kilowattstunden je Quadratmeter und Jahr (kWh/(m2⋅a)) angegeben. Exakte Aussagen über die zukünftigen Heizkosten erlauben beide Formen des Energieausweises nicht, da diese zu einem bedeutenden Teil vom Verhalten der Bewohner abhängen.

  • Der Endenergiebedarf bzw. Endenergieverbrauch stellt die Energiemenge dar, die tatsächlich für Heizung, Lüftung, Klimatisierung und Warmwasser benötigt bzw. verbraucht wird.
  • Der Primärenergiebedarf bzw. Primärenergieverbrauch bezieht zusätzlich auch den Energieaufwand mit ein, der für die Bereitstellung des jeweiligen Energieträgers anfällt. Beim Heizen mit Heizöl sind das z. B. Förderung, Verarbeitung und Transport des fossilen Rohstoffs, woraus sich ein Faktor von 1,1 ergibt. Holz als nachwachsender Rohstoff besitzt den Faktor 0,2 und das Heizen mit Umweltweltwärme den Faktor 0. Wird ein Gebäude mit Wärme aus erneuerbaren Energien versorgt, ist sein Bedarf bzw. Verbrauch von Primärenergie also niedriger als der der Endenergie.

Eine exakte Aussage über die Energieeffizienz ermöglicht der Energieausweis jedoch nicht. Denn diese hängt auch von Eigenschaften wie der Gebäudedämmung ab: Auch ein Haus mit geringem Primärenergiebedarf kann z. B. bei schlechter Dämmung viel Wärme verschwenden und damit energetisch ineffizient sein.

Um Gebäude vergleichbar zu machen, werden Primär- und Endenergiebedarf auf einer Skala von A+ bis H angegeben, wobei A+ den geringsten Energiebedarf darstellt. Neubauten sollten sich im Bereich A+ bis B befinden, der durchschnittliche Gebäudebestand erreicht eine Bewertung E auf der Skala.

Eine Möglichkeit, den Primärenergiebedarf bzw. -verbrauch eines Gebäudes zu senken, ist die Bereitstellung von Wärme über ein Nah- oder Fernwärmenetz, das erneuerbare Energieträger nutzt. Wärmepumpen, die auf Abwasserwärme aus der Kanalisation als Wärmequelle zugreifen, sind besonders umweltfreundlich, denn Abwasser liegt in großen Mengen vor und ist kostengünstig zu erschließen. Kommt beim Betrieb der Wärmepumpen zudem Strom aus erneuerbaren Energien wie z. B. Windkraft oder Biomasse zum Einsatz, ist die bereitgestellte Wärme praktisch CO2-neutral.

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