Als Baumaschinen oder Baugeräte werden diverse Maschinen und Fahrzeuge bezeichnet, die der Gewinnung, Be- und Verarbeitung von Baustoffen, dem Transport dieser und anderer Materialien sowie anderen Bauaufgaben dienen. Dabei kommen sie jedoch nicht nur im Hoch- oder Tiefbau, sondern ebenfalls im Tage- und Bergbau, in der Landwirtschaft, in der Abfallwirtschaft und anderen Industriezweigen zum Einsatz. UHRIG klärt Sie über die verschiedenen Einsatzgebiete sowie die Richtlinien zur Nutzung auf.

Arten und Verwendungszwecke von Baumaschinen

Die Klassifizierung von Baumaschinen erfolgt überwiegend über die von ihnen bewältigten Aufgaben, ferner jedoch auch über ihr Einsatzgebiet wie Straßen-, Tunnel-, Kanal- oder Wasserbau. Die wichtigsten Arten von Baugerät hat UHRIG für Sie übersichtlich aufgelistet:

  • Erdbaugeräte sind Baumaschinen für Bodenarbeiten. Sie sind etwa zuständig für das Lösen, das Laden, den Transport über kurze Strecken sowie das Einbauen oder auch das Verdichten von Aushub und anderem Baumaterial wie Sand oder Kies. Die Erdarbeiten dienen in der Regel der Vorbereitung des Baugrunds, leisten Vorarbeiten zur Fundamentierung oder schaffen nötige Baugruben und -gräben für den Tiefbau. Zu den Erdbaugeräten zählen vorwiegend Stand-, Fahr-, Flach- oder Saugbagger, aber auch Fräsmaschinen wie Straßen- oder Grabenfräsen.
  • Transportgeräte dienen dem horizontalen Transport von Baumaterialien, technischen Komponenten sowie anderen Baumaschinen. Im Gegensatz zu Erdbaugeräten eignen sie sich für weite Strecken und können ihre Ladung in der Regel selbst abladen. Typische Transportgeräte sind Kipper, Tieflader, Schwerkraftwagen oder Förderbänder.
  • Hebezeuge sind für den vertikalen Transport von Baustoffen und Maschinerie verantwortlich. Sie existieren je nach Umfang der zu bewältigenden Aufgabe (z. B. Höhe, zu befördernde Masse, …) in diversen Ausführungen. Neben Kränen wie Turmdreh-, Portal- und Fahrzeugkränen fallen auch Teleskoplader, Aufzüge, Hebebühnen sowie einfache Flaschenzüge in diese Kategorie.
  • Verdichtungsgeräte dienen, wie der Name es bereits vermuten lässt, der Ebnung und Verdichtung des Baugrunds. Sie finden überwiegend beim Bau von Fundamenten und Straßen Verwendung. Bekannte Vertreter sind diverse Walzenarten, Planierraupen, Vibrationsplatten oder -stampfer.
  • Mischmaschinen sind für die Verarbeitung von Baustoffen notwendig, um aus ihnen benötigte Verbunde wie Beton oder Mörtel herzustellen. Sie existieren als stationäre oder fahrbare Geräte.
  • Fertiger sind spezielle Baumaschinen, die überwiegend im Straßenbau zum Einsatz kommen. Sie dienen der automatischen Verlegung von Pflaster, Beton oder Asphalt. In den letzten beiden Fällen sind sie in der Regel in der Lage, frisches Mischgut selbstständig zu verarbeiten und anschließend einzubauen und vorzuverdichten.
  • Bohrgeräte kommen bei horizontalen oder vertikalen Bohrarbeiten zum Einsatz, um etwa Leerrohre und Bohrpfähle zu verlegen bzw. zu installieren. Dabei fördern sie für gewöhnlich auch zeitgleich den anfallenden Abraum, also das Bodenmaterial, zutage und transportieren es gegebenenfalls sogar selbstständig ab.
  • Rammen dienen dazu, Spundwände oder Stahlträger in den Baugrund einzubringen oder aber, sie wieder aus diesem herauszulösen. Je nach Bodenbeschaffenheit und Vorgaben an den Lärmschutz existieren diese Baumaschinen in einer großen Variation hinsichtlich Größe und Antriebsart.

 

Je nach anliegendem Bauvorhaben gibt es darüber hinaus noch viele weitere Spezialmaschinen. So kommen etwa im Kanalbau Rohrverleger sowie Schweißraupen bei Schweißarbeiten in unwegsamem Gelände zum Einsatz. Im Tunnelbau werden Schildvortriebsgeräte zum Arbeitsschutz genutzt. Auch Kompressoren oder Geräte zur Reinigung, unter anderem Kehrmaschinen, zählen je nach Definition mit zu den Baumaschinen.

 

Voraussetzungen für die Bedienung von Baumaschinen

Da gerade der Betrieb von schweren Baumaschinen hohe Unfallgefahren birgt, werden an die Baumaschinenführer besondere Anforderungen gestellt. Nicht jeder Arbeiter auf einer Baustelle darf folglich Bagger, Walzen oder gar Kräne bedienen, denn es sind verschiedene Scheine, Berechtigungen und Qualifikationen erforderlich. Hierzu zählen als Grundvoraussetzung selbstfahrender Baumaschinen eine gültige Fahrerlaubnis mit der passenden Fahrzeugklasse, eine Fachausbildung am jeweiligen Gerät, die sowohl einen theoretischen, als auch einen praktischen Teil beinhaltet, sowie diverse Bescheinigungen, etwa dass eine Einweisung mindestens einmal jährlich erfolgt ist. Baumaschinenführer müssen darüber hinaus mindestens 18 Jahre alt, körperlich (Sehen, Hören, Reaktion, Medikamenteneinnahme), geistig und charakterlich (Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein) geeignet und außerdem vom Arbeitgeber schriftlich zur Bedienung des Baugerätes beauftragt worden sein.

Sind Sie bei einem Ihrer Bauprojekte auf Unterstützung angewiesen, dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Als international anerkanntes Tiefbauunternehmen, speziell im Bereich der Abwasserwirtschaft und des Kanalbaus, steht Ihnen UHRIG gern mit Rat und Tat zur Seite!