Die Abwasserverordnung (AbwV) regelt, welche Anforderungen an die Reinigung von Abwässern gelten, ehe diese in ein Gewässer eingeleitet werden dürfen. Insbesondere legt sie die erlaubte Schadstoffbelastung des Abwassers fest. Sie dient so dem Schutz von Umwelt und Gesundheit. Bei UHRIG erfahren Sie mehr über die Bedeutung und den Inhalt der Abwasserverordnung.

Verordnung zum Schutz der Gewässer

Die „Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer“, kurz „Abwasserverordnung“ (AbwV), trat 1997 in Kraft und ersetzte die zuvor geltende Abwasserherkunftsverordnung und die Rahmenabwasserverwaltungsvorschrift, um geltendem EU-Recht zu entsprechen. Damit überhaupt Abwasser in ein Gewässer eingeleitet werden darf, muss dessen Erzeuger eine staatliche Erlaubnis besitzen. Deren Erteilung ist davon abhängig, ob die Anforderungen der Abwasserverordnung zum Schutz der Gewässer erfüllt sind.

 

Inhalt der Abwasserverordnung

Zum Zweck des Gewässerschutzes gibt die Abwasserverordnung vor, welche Mindestanforderungen an die Abwasserreinigung gelten, um natürliche Gewässer und somit die Umwelt, das Trinkwasser und die Gesundheit der Menschen zu schützen. Grundsätzlich gilt dabei, dass die Schadstoffbelastung so gering sein soll, wie dies technisch möglich ist.

Zusätzlich macht die Abwasserverordnung in 57 Anhängen Vorgaben für Abwässer aus verschiedenen Bereichen, wie z. B. aus:

  • dem häuslichen und kommunalen Bereich
  • der Nahrungsmittel- und Getränkeproduktion
  • der Herstellung oder Verarbeitung von Metall, Holz, Papier, Leder, Pelz etc.
  • der chemischen Industrie

In diesen Anhängen werden Anforderungen an die jeweiligen Betriebe oder Einrichtungen gestellt, die diese zum Erhalt der Erlaubnis zur Abwassereinleitung erfüllen müssen. Ebenfalls benennt die Abwasserverordnung Grenzwerte für Schadstoffe oder Gruppen von schädlichen Stoffen, die im Abwasser enthalten sein könnten und deren Menge vor dem Einleiten reduziert werden muss.

 

Umsetzung der Abwasserverordnung in der Kläranlage

Verantwortlich dafür, dass die in der Abwasserverordnung festgelegten Grenzwerte eingehalten werden, sind die kommunalen oder betrieblichen Kläranlagen, in welchen die Reinigung des Abwassers stattfindet. Dazu durchläuft das Abwasser in einer Kläranlage mechanische, biologische und chemische Reinigungsstufen, die die enthaltenen Schadstoffe fast vollständig entfernen und sicherstellen, dass das gereinigte Klärwasser gefahrlos in ein Gewässer eingeleitet werden kann.

Kläranlagen sind oft die Einrichtungen mit dem größten Energieverbrauch in einer Kommune. Dennoch lässt sich Abwasser heute auch zur Energiegewinnung nutzen – durch die Verstromung von Faulgas und Faulschlamm als Biomasse, sowie durch die Nutzung der im Abwasser gespeicherten Wärmeenergie. Ein Teil dieser Energie kann dem Abwasser noch im Klärwerk oder bereits in der Kanalisation entzogen und einer Abwasserwärmepumpe zugeführt werden, die damit Wärme für ein Nah- oder Fernwärmenetz generiert. Wärmepumpe und Wärmenetz profitieren dabei von der leichten Verfügbarkeit der Wärmequelle Abwasser und seiner ganzjährig hohen Temperatur, so dass die Energiebereitstellung kostengünstig und umweltfreundlich möglich ist.

Sie wollen eine Kanalisation errichten oder sanieren und dabei das Abwasser als nachhaltige Wärmequelle erschließen? Dann kontaktieren Sie uns! UHRIG steht Ihnen als international anerkannter Experte im Bereich Energie aus Abwasser gern bei Ihrem Vorhaben zur Seite.

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