Zur Abwasserbeseitigung gehört das Sammeln, Transportieren und Reinigen von Abwasser sowie dessen abschließendes Einleiten in ein natürliches Gewässer. Nur eine durchdachte Abwasserentsorgung stellt sicher, dass das Abwasser Böden und Gewässer nicht verunreinigt oder es durch Vermischen zu einer Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität kommt. Bei UHRIG erfahren Sie, wie die Abwasserbeseitigung funktioniert und welche Grundsätze dabei zu beachten sind.

Abwasserreinigung ist Gesundheits- und Umweltschutz

Abwasser fällt überall dort an, wo Menschen Wasser verbrauchen, sei es im Alltag zum Kochen, Waschen und für die Toilettenspülung. Aber auch zahlreiche gewerbliche sowie industrielle Prozesse brauchen Wasser. Nach einer solchen Nutzung ist das Wasser in der Regel mit anderen Stoffen vermischt und wird dementsprechend auch als Schmutzwasser oder, allgemeiner, als Abwasser bezeichnet.

Würde dieses Abwasser direkt in ein natürliches Gewässer, wie zum Beispiel einen Fluss oder See, eingeleitet oder könnte in der Erde versickern, käme es dadurch zur Verunreinigung von Böden und Gewässern schließlich zur Gefährdung des Grundwassers und damit zur Verschmutzung eines wichtigen Reservoirs zur Trinkwassergewinnung. Um genau das zu verhindern, muss das Abwasser zunächst gereinigt werden, was im Rahmen der Abwasserbeseitigung geschieht. Dazu gehören vor allem folgende Schritte:

  • das Sammeln des Abwassers
  • das Ableiten durch die Kanalisation
  • die Behandlung des Abwassers in der Kläranlage
  • das Einleiten des gereinigten Klärwassers in ein Gewässer, sein Versickern oder Verrieseln
  • das Entwässern des Klärschlamms, der bei der Abwasserreinigung angefallen ist
  • das Beseitigen des getrockneten Klärschlamms

Ziel ist es, das Abwasser nach der Reinigung wieder in den natürlichen Wasserkreislauf zurückzuführen. Regenwasser, welches ebenfalls zum Abwasser zählt, aber kaum verschmutzt ist, soll deshalb vorzugsweise direkt vor Ort versickern. Im Vergleich zur Einleitung zum Beispiel in einen Fluss wird auf diese Weise dem Boden mehr Feuchtigkeit zugeführt und ein Austrocknen verhindert.

 

Rechtliche Grundlagen der Abwasserbeseitigung

Die rechtliche Grundlage für die Abwasserbeseitigung bildet in Deutschland das Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Dieses besagt, dass die Abwasserentsorgung das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigen darf. Das bedeutet vor allem, dass die Kanalisation sowie die Abwasserbehandlungsanlagen sicher und nach anerkannten technischen Standards arbeiten müssen.

In der Regel liegt die Pflicht zur Abwasserbeseitigung bei den Kommunen, die zu diesem Zweck eigene Kläranlagen betreiben, um das anfallende Abwasser von Haushalten und Betrieben zu reinigen. Auch ein Zusammenschluss kleinerer Gemeinden zu einem Abwasserzweckverband ist möglich. Rund 96 Prozent der Abwassererzeuger sind in Deutschland an eine solche zentrale Abwasserbeseitigung angeschlossen. Die verbleibenden vier Prozent entsorgen ihr Abwasser dezentral. Das betrifft meist nur sehr ländlich geprägte Regionen, in denen eine zentrale Abwasserentsorgung unverhältnismäßig teuer und aufwendig wäre. Dezentral kann Abwasser zum Beispiel in Kleinkläranlagen gereinigt und anschließend versickert oder verrieselt werden. Wo eine zentrale Abwasserbeseitigung möglich ist, besteht für Anwohner und Gewerbe hingegen ein Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Kanalisation und im Gegenzug eine Beseitigungspflicht für deren Betreiber.

Sie planen selbst die Errichtung oder Erneuerung einer Abwasserentsorgung? Dann treten Sie mit uns in Kontakt! Mit mehr als 55 Jahren Erfahrung im Tiefbau, insbesondere im Kanalbau, steht Ihnen UHRIG als kompetenter Partner beim Bau moderner Kanalisationen zur Seite. Und als anerkannte Experten auf dem Gebiet der Abwasserwärmenutzung unterstützen wir Sie dabei, die Energie, die im Abwasser steckt, nutzbar zu machen.

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Christoph von Bothmer
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