Bei den unterschiedlichsten Bauprojekten erfolgt eine öffentliche Ausschreibung … oder muss rein rechtlich erfolgen. Diese kann in der Gesamtheit des Bauprojekts oder aber in Form von sogenannten Losen bzw. Baulosen vorliegen. Bei der losweisen Ausschreibung besteht diese aus mehreren Teilen, es werden also spezifische Bauabschnitte oder -aufgaben an einzelne Unternehmen vergeben. UHRIG stellt Ihnen diese Aufteilung und den Ablauf genauer vor.

Was ist ein Los und wie erfolgt die Vergabe?

Bei einem Los im Baugewerbe handelt es sich um den Teil einer Ausschreibung bei einem Bauprojekt. Diese Teilvergabe kann bei allen öffentlichen Ausschreibungen erfolgen, findet sich aber vorrangig (und verpflichtend) bei nationalen Vergaben im unterschwelligen oder bei europaweiten Vergaben im oberschwelligen Bereich. Öffentliche Auftraggeber:innen müssen dabei in der Leistungsbeschreibung ihrer Bekanntmachung offensichtlich angeben, ob eine Aufteilung nach Losen erfolgt.

Baulose lassen sich dabei in zwei unterschiedliche Arten unterteilen: die Teillose und die Fachlose. Von Teillosen ist die Rede, wenn unterschiedliche Arbeiten bzw. Leistungen nur nach Quantität aufgeteilt werden. Bei der Ausstellung von Fachlosen erfolgt die Unterteilung nach Fachgebiet (Bausubstanz, Dach, Elektrik, Sanitär, etc.).

Nach der Bekanntmachung des Bauprojekts und der losweisen Vergabe läuft der Prozess wie auch bei einer Gesamtausschreibung ab. Einzelne Bauunternehmen bewerben sich mit einem Angebot für die jeweiligen Leistungen und werden im Anschluss vom Auftraggeber (Bauherr, Architekt, Ingenieur) geprüft, dann angenommen oder aber abgelehnt. Der faire Wettbewerb muss dabei logischerweise gegeben sein und Projektleiter müssen sicherstellen, dass nicht ein einzelnes bietendes Unternehmen alle Lose erhält. Dies kann etwa über eine Beschränkung bzw. Höchstzahl an Losen pro Firma geschehen, die in den Vergabeunterlagen festgehalten sein muss. Ansonsten gibt es jedoch keine Begrenzung dafür, wie viele einzelne Lose ein Unternehmen bei einem Bauauftrag erhalten kann.

Gegebenenfalls kann es aus technischen oder finanziellen Gründen erforderlich sein, mehrere oder alle Lose (ob Teillose oder Fachlose) an ein und dasselbe Unternehmen zu vergeben, selbst wenn das Bauprojekt rein rechtlich eine aufgeteilte Vergabe erfordert. Dies wird als Gesamtvergabe bezeichnet. Hierbei muss der Auftraggeber seine Entscheidung jedoch hinreichend belegen und umfassend dokumentieren, vorrangig im Hinblick auf die Aspekte der Wirtschaftlichkeit.

 

Wieso werden bei Bauprojekten Lose vergeben?

Bei diversen Bauvorhaben ist die Aufteilung in Lose gesetzlich vorgeschrieben – wie oben erwähnt betrifft dies Bauprojekte auf europaweiter Ebene sowie solche auf nationaler Ebene. Letzteres ist über die „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A“ (VOB/A) geregelt und dient der Mittelstandsförderung. Durch die Auftragsaufteilung eines großen öffentlichen Bauprojekt in kleinere Einheiten erhalten auch kleine und mittlere Unternehmen die Chance, sich auf bestimmte Leistungsabschnitte zu bewerben und diese umzusetzen.

Doch selbst, wenn es rechtlich nicht erforderlich ist, bietet die Aufteilung in Baulose verschiedene Vorteile. So dient sie zum einen der besseren Koordinierung der Leistungsvergabe und Abrechnung, insbesondere dann, wenn mehrere Bauträger an einem Projekt beteiligt sein sollten, zum Beispiel zwei Baulastträger bei Straßenkreuzungen. Ebenso kann die Ausschreibung von Teillosen den Baufortschritt beschleunigen. Sind mehrere Bauunternehmen an einem Bauvorhaben beteiligt, können diese parallel oder direkt nacheinander an diesem arbeiten und es stehen zudem auch mehr Ressourcen zeitgleich zur Verfügung. Ein weiterer Vorteil ergibt sich bei der Ausschreibung von Fachlosen über die Spezifizierung der Leistungen. Spezialisierte Leistungen (Tiefbau, Elektrik, Sanitär) müssen schließlich von Fachbetrieben ausgeführt werden und die losweise Vergabe macht es für Auftraggeber:innen weitaus einfacher, die geeigneten Firmen hierfür zu finden und auszuwählen.

 

Ein Los an UHRIG ist ein Los an Qualität

Bei öffentlichen Ausschreibungen über Lose hat sich jeder an die gesetzlichen Vorgaben zu halten – sowohl Auftraggeber als auch die sich bewerbenden Unternehmen. Wer schließlich am Ende die entsprechenden Baulose erhält, bleibt dem Projektleiter überlassen. UHRIG verspricht dabei in den verschiedensten Baubereichen hohe Qualität, Wirtschaftlichkeit und Sicherheit. Als international renommiertes Unternehmen mit über 55 Jahren Erfahrung in Tiefbau, Straßenbau und Kanalbau arbeiten wir mit viel Know-how und innovativen Verfahren und Technologien, von denen Bauherren sowie andere Gewerke beim Baufortschritt profitieren. Kontaktieren Sie uns auf Wunsch einfach telefonisch oder per Mail und lernen Sie das Prinzip UHRIG sowie die damit verbundenen Vorteile genauer kennen.

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