Wie es der Name Baugebietserschließung bereits vermuten lässt, bereitet die Erschließung ein Baugebiet für die Bebauung vor. Dazu wird die zu erschließende Fläche unter anderem an die Verkehrsinfrastruktur sowie an das Ver- und Entsorgungsnetz angeschlossen. Welche Maßnahmen zur Baugebietserschließung zählen, wer die Kosten dafür trägt und mehr erfahren Sie bei UHRIG.

Was beinhaltet eine Baugebietserschließung?

Die Erschließung oder auch Aufschließung macht aus Bauerwartungsland neues Bauland, auf dem Wohn-, Gewerbe- und Industrieimmobilien errichtet werden dürfen. Generell zählt zur Baugebietserschließung der Anschluss der Grundstücke an die technische Infrastruktur, also an:

  • das Straßen- und Wegenetz
  • die Trinkwasserversorgung
  • die Gasversorgung
  • die Stromversorgung
  • die Abwasserentsorgung
  • das Telekommunikationsnetz

Somit ist die Baugebietserschließung nicht nur rechtlich, sondern auch praktisch eine wichtige Voraussetzung für die Nutzung einer Fläche. Denn nur, wenn ein Grundstück über eine Straße erreichbar ist und wenn dort eine Versorgung mit Wasser, Strom und ggf. Gas, eine Anbindung an Telefon und Internet sowie die Entsorgung von Abwasser gegeben ist, kann dort später gelebt und gearbeitet werden.

Je nachdem, welche Art der Nutzung für das neu erschlossene Bauland vorgesehen ist, kann auch der Anschluss an die soziale sowie die grüne bzw. grün-blaue Infrastruktur zur Baugebietserschließung gezählt werden, also z. B.:

  • Verfügbarkeit von Schulen, Kindergärten, Spielplätzen etc.
  • Nähe zu Parkanlagen, Gärten, Seen, Naherholungsgebieten etc.

 

Wer führt die Baugebietserschließung durch?

Verantwortlich für die Erschließung eines Neubaugebiets ist jeweils die Kommune, der die Fläche gehört. Sie trägt auch die Kosten der Baugebietserschließung, kann diese jedoch zu einem großen Teil auf spätere Grundstückskäufer umlegen. Zudem darf die zuständige Kommune den Auftrag für die Erschließung eines Baugebiets an Dritte vergeben. Ein solcher Erschließungsträger dient dann als Ansprechpartner der Kommune und koordiniert für diese die notwendigen Arbeiten. In der Regel lassen sich so die Dauer einer Baugebietserschließung verkürzen und die Kosten senken.

Wie bereits erwähnt, stellt die Anbindung an die Verkehrswege sowie das öffentliche Ver- und Entsorgungsnetz den wichtigsten Teil der Baugebietserschließung dar. Die damit verbundenen Arbeiten, wie etwa der Straßenbau und die Errichtung unterirdischer Kanäle, in denen Trinkwasser- und Abwasser-, Gas- und Stromleitungen sowie Telefon-, Internet- und Fernsehkabel verlegt werden, fallen in den Bereich des Tiefbaus.

Sie planen, z. B. als Vertreter einer Kommune oder Mitarbeiter eines Erschließungsträgers, eine Baugebietserschließung oder ein anderes Tiefbauvorhaben? Wir von UHRIG stehen Ihnen bei Ihrem Projekt gern mit unserer langjährigen Erfahrung im Kanalbau und Tiefbau zur Seite. Auch die CO2-neutrale Wärmeversorgung von neuen Wohnquartieren und Industriegebieten im Rahmen der Wärmewende bzw. Energiewende wird immer wichtiger. Hier ist UHRIG führend in der Technologie der Wärmerückgewinnung aus Abwasser. Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung!

Ihr Ansprechpartner

Christoph von Bothmer
Geschäftsführung
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