Um die Errichtung von Strukturen zu koordinieren, erstellen Gemeinden Bebauungspläne. Dieser Plan regelt die städtebauliche Ordnung und weist Grundstücken bzw. Gebieten eine relevante Nutzung zu. Bebauungspläne gehen aus dem Flächennutzungsplan hervor und werden rechtsverbindlich festgesetzt – das bedeutet, dass einer Fläche auch nur die vorab bestimmte Verwendung zukommen darf. UHRIG erklärt, wie die Pläne aufgebaut sind, was sie regeln und wieso sie notwendig sind.

Was ist ein Bebauungsplan und was regelt er?

Ein Bebauungsplan – auch verbindlicher Bauleitplan oder kurz B-Plan genannt – dient der Regelung der Bebauung von Siedlungsgebieten und weist den einzelnen Flächen eine bestimmte Nutzung zu, die bei der Errichtung von Gebäuden strikt einzuhalten ist. Zudem sind auch für die einzelnen Grundstücke die Bau- und die erforderliche Freifläche, die Gebäudemaße, Vollgeschossanzahl und weitere Details festgeschrieben. Ein Bebauungsplan geht immer aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) hervor, ist jedoch von diesem abzugrenzen. Während letzterer für das gesamte Gemeindegebiet gilt und die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung darstellt, konkretisiert der Bebauungsplan die tatsächlichen Bauvorgaben für einzelne Stadtgebiete, Ortsteile oder Grundstücksgruppen und setzt sie rechtsverbindlich fest. Geregelt wird beispielsweise die Art der Grundstücke bzw. Gruppen als reines oder allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbe- oder Industriegebiet. Zentrums- und Innenstadtbereiche werden in der Regel als Kerngebiet für Verwaltung und wichtige Infrastruktur festgesetzt. Zudem besteht auch die Sonderkategorie „Urbanes Gebiet“, in dem eine höhere und dichtere Bebauung zulässig oder eine Nachverdichtung erlaubt ist.

Bauleitpläne – ob verbindlich oder vorbereitend – bestehen oftmals aus zwei Teilen. Teil A umfasst dabei eine Planzeichnung im einem Maßstab von 1:500 bis 1:2500 (abhängig von der Größe des Plangebiets), die die beabsichtigte oder festgesetzte Flächennutzung kartographisch darstellt. Teil B ist der Textteil, der die Zwecke und Ziele des Plans darlegt und begründet. Eine direkte gesetzliche Regelung für den Umfang eines Flächennutzungs- oder Bebauungsplans besteht jedoch nicht, so dass auch Pläne existieren, die nur aus einem Textteil bestehen. Die Erläuterung hingegen ist zwingend erforderlich und gemäß § 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) definiert.

Der Bebauungsplan einer Region wird von der zuständigen Gemeinde erstellt, welche in einer Satzung festlegt, welche Grundstücken für welche Nutzung bestimmt sind. Einzusehen sind die Bebauungspläne der einzelnen Ortsteile entweder bei der zuständigen Baubehörde, in einigen Fällen werden sie auch online veröffentlicht.

 

Welchen Nutzen hat die Erstellung eines Bebauungsplans?

Die Erstellung eines Bebauungsplans hat verschiedene Ziele. Zum einen dient sie dazu, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten. Ebenso sollen natürliche Lebensgrundlagen, die städtebauliche Gestalt und baukulturelle Orts- und Landschaftsbilder erhalten bleiben. Zudem sind die Wohn- und Arbeits- sowie die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung zu berücksichtigen. Weitere Belange von großer Relevanz sind etwa jene des Umweltschutzes, der Wirtschaft, des Personen- und Güterverkehrs, des Zivil- und Hochwasserschutzes und Anforderungen an Gottesdienste und Seelsorge.

Insbesondere der Fokus auf den Umweltschutz ist in den letzten Jahren massiv gewachsen. So richten sich Bebauungspläne immer stärker an Fragen aus, welche Folgen Bebauung und Flächenversiegelung auf Flora und Fauna, Böden, Wasser, Luft und Klima haben, wie sich Emissionen vermeiden und wie sich am sinnvollsten regenerative Energien in Planungskonzepte einbinden lassen. Folglich werden bei der Regelung auch andere Pläne wie die der Versorgungsnetze, der Kanalisation und Abwasserkataster, der Abfallwirtschaft und Ähnliches hinzugezogen. So lassen sich zum Beispiel besonders energieeffiziente und nachhaltige Quartiere realisieren – etwa über den Bau von bedarfsgerechten Wärmenetzen, Systemen zur Abwasserwärmerückgewinnung und Wasserspeichern – Grünflächen zur Verbesserung des Stadtklimas freihalten oder bestimmte Gebiete auch wieder entsiegeln. Vermehrt wird auf die „Schwammstadt“ hingearbeitet – ein klimaresilientes und ressourcenschonendes Planungskonzept, das sich vorrangig durch Begrünung, Regenwasserspeicherung und den natürlichen Umgang mit Niederschlägen und urbanen Temperaturschwankungen auszeichnet. Und auch das Gartenstadt-Prinzip erfährt eine neue Renaissance bei der Stadtplanung und Stadtentwicklung.

 

UHRIG bietet Leistung rund um den gesamten Bebauungsplan

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