Die fehlerfreie Funktionsfähigkeit von Leitungssystemen ist enorm wichtig, sei es nun in den Versorgungs- und Entsorgungsnetzen oder aber bei technischen Apparaturen. Um Rohre und Leitungen auf mögliche Lecks zu untersuchen, werden Dichtigkeitsprüfungen beispielsweise mittels Druck, Flüssigkeits- oder Gasumsatz durchgeführt. Bestehen Mängel, müssen die Systeme im Anschluss saniert werden, um technische sowie gesundheitliche Gefahren und Risiken auszuräumen. UHRIG klärt auf.

Was geschieht bei einer Dichtigkeitsprüfung?

Eine Dichtigkeitsprüfung dient der Suche nach Lecks und anderen Konstruktionsfehlern innerhalb von Rohren und Leitungen. Unterschieden wird hierbei grob nach der Art der Untersuchung und den Kontrollbedingungen. So basieren die verschiedenen Prüfungsverfahren auf unterschiedlichen physikalischen Prinzipien. Außerdem werden sowohl „frisch“ produzierte als auch bereits verbaute Leitungen in arbeitenden Systemen kontrolliert.

Die Dichtigkeitsprüfung selbst kann zum Beispiel optisch, mittels Druck oder dem Ein- und Ausleiten von Gasen und Flüssigkeiten sowie dem Umfluten mit eben diesen Medien erfolgen. Sichtprüfungen bedienen sich in der Regel Kameraschläuchen und -wagen, die in das zu kontrollierende Rohr – meist Abwasserkanäle – geschoben oder gefahren werden. Auf diese Weise lassen sich Risse, Materialunebenheiten und andere Anomalien feststellen und dokumentieren. Besonders große Systeme, etwa die Schächte und Sammler in der Kanalisation, lassen sich auch manuell über den Einstieg von Personal kontrollieren. Kleinere Leitungssysteme werden oftmals durch Druck einer Dichtheitsprüfung unterzogen. Hierbei wird ein Systemabschnitt mittels Ventilen, aufblasbaren Absperrballons oder ähnlichen Werkzeugen verschlossen und anschließend unter Über- oder Unterdruck gesetzt. Hält das System seinen Druck konstant, so ist es dicht, ändert er sich hingegen, so ist davon auszugehen, dass Leckagen bestehen. Eine weitere Möglichkeit ist es, Flüssigkeiten oder Gase in das Rohr einzuleiten oder es zu umspülen bzw. zu berieseln. In ersterem Fall können Lecks festgestellt werden, wenn der Durchfluss gestört ist – also weniger Arbeitsmedium am Ende ankommt, als zu Beginn eingeleitet wurde. Beim Umfluten, Untertauchen oder Berieseln sind Undichtigkeiten ersichtlich, wenn Wasser in das von vorn und hinten verschlossene Rohr dringt.

 

Rechtliche Aspekte zur Dichtigkeitsprüfung

Die Dichtigkeitsprüfung ist bei der Produktion von Rohren und Leitungen zwingend erforderlich. Hierbei müssen regelmäßig Prüflinge in den Laboren oder Teststätten der fertigenden Betriebe untersucht werden, um sicherzustellen, dass der Fertigungsprozess reibungslos funktioniert. Auch bei schon betriebenen technischen Anlagen, etwa Automobilen und Maschinen in der Industrie, Medizin und anderen Branchen, ist in festgelegten Intervallen ein TÜV vonnöten, bei dem auch die flüssigkeits- oder gasführenden Leitungen überprüft werden.

In den Versorgungs- und Entsorgungsnetzen ist es außerdem enorm wichtig, dass die Rohre und Kanäle regelmäßig auf Dichtheit geprüft werden, allein schon aus umwelttechnischen und gesundheitlichen Gründen. Die Fristen für die Dichtigkeitsprüfungen von Abwasserkanälen variieren hierbei je nach Bundesland, Stadt und Kommune. In Wasserschutzgebieten sind sie besonders streng. Andere bestehende Anlagen müssen hingegen nur etwa alle 20 Jahre überprüft werden. Dies ist auch dringend notwendig, denn im Schnitt sind deutsche Abwasserleitung 39,6 Jahre alt. Da kann es durch die Verkehrsbelastung zu Rissen oder Wurzeleinwuchs kommen.

Auch bei der Sanierung – etwa, wenn Probleme bei der Abwasserausleitung bekannt werden – ist eine Untersuchung aller umliegenden Leitungen erforderlich, ebenso beim Ausbau des Kanalnetzes oder anderen baulichen Veränderungen. Für die Durchführung bzw. Beauftragung einer Dichtheitsprüfung der grundstückseigenen Leitungen sind Hauseigentümer, Gewerbe- und Industrietreibende selbst verantwortlich, lediglich die kommunale Abwasserentsorgung liegt in der Verantwortung der Stadt. Für die ordnungsgemäße Durchführung der Dichtigkeitsprüfung sind nur akkreditierte Unternehmen zugelassen.

 

Das Quick-Lock-System erleichtert die Kanalsanierung

Möchten oder müssen Sie eine Dichtigkeitsprüfung Ihrer Leitungssysteme durchführen lassen, dann wenden Sie sich bitte vor Ort an ein entsprechend zertifiziertes Rohrreinigungs- respektive Kanalsanierungsunternehmen. Sie müssen dennoch nicht auf das Know-how von UHRIG verzichten. Denn sollte bei Ihnen eine Undichtigkeit festgestellt werden und deswegen eine Sanierung erforderlich sein, kann unser Quick-Lock-System zum Einsatz kommen. Dabei wird durch einen automatischen Versetzpacker die Quick-Lock-Edelstahl-Manschette bis zum Defekt im Rohr eingebracht und dort verspannt. Damit ist das Rohr wieder stabil. Die langlebigen Gummidichtungen aus EPDM-Kunststoff sorgen dafür, dass nun auch wieder alles dicht ist. Quick-Lock lässt sich außerdem mit anderen Verfahren zur grabenlosen Rohrsanierung kombinieren – beispielsweise mit dem Inliner-Verfahren. Fragen Sie gezielt bei Ihrer Firma vor Ort nach den bewährten UHRIG-Produkten – wir liefern deutschlandweit. Bei Fragen oder anderen Belangen nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf, etwa telefonisch oder per Mail.