Unter Kanalbau verstehen Bauspezialisten einen gesonderten Bereich der Bauwirtschaft, speziell des Tiefbaus. In die Aufgabengebiete von Kanalbau-Firmen fallen jedoch nicht, wie der Name es vielleicht vermuten ließe, die Errichtung von Kanälen für die Schifffahrt, sondern die Herstellung und Instandhaltung von Rohren und Kanälen zur Abwasserbeseitigung. Dabei gliedert sich der Kanalbau noch einmal in verschiedene Teilbereiche auf und unterliegt darüber hinaus einer Vielzahl an Normen und Regelungen. UHRIG stellt Ihnen den Tiefbau-Teilbereich genauer vor.

Die Arten und Teilbereiche des Kanalbaus

Der Kanalbau kann auf zwei verschiedene Arten erfolgen, entweder in einer offenen oder in einer geschlossenen Bauweise. Beide Varianten unterscheiden sich dabei überwiegend in der Notwendigkeit einer Baugrube, aber auch – darauf aufbauend – bezüglich der eingesetzten Verfahren und dem Arbeitsaufwand. Beim Kanalbau in offener Bauweise werden sämtliche Arbeiten im Freien durchgeführt – das heißt, schwere Baumaschinen heben zunächst einen Graben aus. Eine Böschung oder ein Verbau schützen diesen Graben gegen Beschädigungen oder eindringendes Grundwasser. Danach können die eigentlichen Bauvorhaben realisiert werden. Dies kann entweder die Verlegung neuer Abwasserrohre sein, das Errichten von Schachtbauwerken oder aber umfangreiche Erneuerungen bei großflächigen Beschädigungen.

Die geschlossene Bauweise hingegen kommt ohne Baugrube aus. Hierfür existieren verschiedene Verfahren, wie zum Beispiel das Anlegen neuer Abwasserkanäle mittels steuerbarem Tunnelbau oder Microtunneling oder aber das Schlauchlining-Verfahren zur Reparatur oder Renovierung von sanierungsbedürftigen Leitungen. Mit dem Quick-Lock-System hat UHRIG hier ein eigenes, patentiertes Verfahren zur Kanalsanierung mithilfe einer aufspannbaren Edelstahlmanschette entwickelt. Im Vergleich zur offenen Bauweise ist der geschlossene Kanalbau deutlich weniger invasiv und folglich auch kostengünstiger. Allerdings lassen sich auf diese Weise nicht immer alle erforderlichen Arbeiten bewältigen, sodass Kanalbaufirmen bei umfangreicheren Aufgaben noch immer auf die Offenlegung des Baugrundes angewiesen sind.

Neben der Neuinstallation von Abwasserkanälen sowie deren Sanierung zählen ebenfalls Inspektion, Dichtheitsprüfung und Reinigung zu den Aufgabenbereichen des Kanalbaus.

 

Kanalbau und Güteschutz

Der Kanalbau unterliegt diversen Vorschriften, die im sogenannten Güteschutz geregelt sind. Hierzu zählen eine Vielzahl an Gesetzen und Normen, die von der Abwassertechnik im Allgemeinen bis hin zu den einzelnen eingesetzten Verfahren und Komponenten reichen. So muss allein schon der Baugrund umfangreich untersucht sowie die angestrebten Maßnahmen geprüft, berechnet und begründet werden. Darüber hinaus müssen sämtliche Bauteile wie zum Beispiel die eingesetzten Abwasserrohre, die Filter oder die verbauten Aggregate einen bestimmten Standard aufweisen. Auch die Installationstiefe der Kanäle ist vorgeschrieben, damit diese nicht durch Fremdeinwirkungen von oben beschädigt werden können. Weitere im Güteschutz geregelte Kriterien umfassen unter anderem die Mindestmaße von Abwasserrohren, die Durchführung bestimmter Verfahren, die verwendeten Materialien bei Sanierungsmaßnahmen, die Vorgehensweise bei der Inspektion und vieles mehr.

Der Kanalbau ist ein komplexes Arbeitsfeld und erfordert umfangreiches Know-how, nicht nur hinsichtlich der technischen, sondern ebenfalls der gesetzlichen Aspekte. Benötigen Sie Unterstützung bei der Planung, Verlegung oder aber Wartung eines Abwassersystems, dann können Sie sich auf UHRIG verlassen. Wir sind international anerkannte Experten auf dem Gebiet des Tiefbaus und haben uns besonders auf den Kanalbau spezialisiert. Folglich können Sie sich sicher sein, dass wir unser Handwerk verstehen und über die notwendige Technik verfügen. Treten Sie einfach mit uns in Kontakt!

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