Bei einer Ortsdurchfahrt handelt es sich um einen Straßenabschnitt, der den Transitverkehr durch eine Ortschaft führt und ebenso der Erschließung der anliegenden Grundstücke dient. Die Art der „geschlossenen Ortslage“ ist hierbei unerheblich, es kann sich also um Wohn-, Gewerbe- oder aber Industriegebiete handeln. An Ortsdurchfahrten werden besondere Ansprüche hinsichtlich der Straßenbaulast, des Unterhalts, des Anbaus und der Verwaltung gestellt. UHRIG klärt auf.

Welchen bau- und verwaltungstechnischen Anforderungen müssen Ortsdurchfahrten genügen?

Ortsdurchfahrten stellen oft die „Hauptverkehrsader(n)“ von Ortschaften dar. Straßenverläufe folgen meistens alten Handelsrouten, die sich durch die Bundesstraßen bis in die Neuzeit erhalten haben. Die alten Handelsrouten gingen häufig direkt durch Gemeinden und Städte. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommen werden mehr und mehr Umgehungsstraßen gebaut, die die Ortschaften entlasten sollen. Dennoch wird es auch in Zukunft Ortsdurchfahrten geben. Die Ansprüche, die an diese besonderen Hauptverkehrsadern gestellt werden, sind hoch, denn die Belastung durch den Verkehr wird weiter zunehmen. Folglich müssen bei der Errichtung, der Instandhaltung sowie dem Betrieb von Ortsdurchfahrten besondere Standards eingehalten werden, um ein hohes Verkehrsaufkommen zu bewältigen. Gegebenenfalls ist es auch möglich, dass eine Ortsdurchfahrt allein den aufkommenden Verkehr nicht bewältigen kann. In diesem Fall müssen Gemeinden eventuell eine geeignete Straße als zusätzliche Ortsdurchfahrt etablieren.

Anfang und Ende der als Ortsdurchfahrt deklarierten Straße sind entsprechend festzusetzen. Meist fallen diese mit dem Ortseingangs- oder dem Ortsausgangsschild zusammen, müssen dies aber nicht tun. Gerade bei einer erheblichen Veränderung der Bebauung im Ort werden Beginn und Ende einer Ortsdurchfahrt oftmals neu festgelegt. Ebenso ist die Führung der Ortsdurchfahrt genau zu kennzeichnen. Gerade, wenn diese an Straßen und Plätzen vorbeiführt, die deutlich breiter ausfallen als die eigentliche Kreis- oder Landesstraße, sind besondere seitliche Begrenzungen festzusetzen.

 

Wie wird der Leitungsbau unter Ortsdurchfahrten realisiert?

Neben der Regelung des Verkehrs und den bau- sowie verwaltungsspezifischen Anforderungen an Ortsdurchfahrten bestehen ebenso spezielle Herausforderungen bei der Errichtung, Sicherung und Sanierung der Leitungskanäle unter den Straßen. So ist sicherzustellen, dass Strom- und Kommunikationsleitungen sowie Wasser- und Abwasserrohre durch den Druck des erhöhten Verkehrsaufkommens nicht beschädigt werden. Hierfür sind gegebenenfalls gesonderte Standards bei der Verlegungstiefe und der Abschirmung gegenüber Bodenveränderungen zu berücksichtigen.

Bei der Verlegung oder Wartung der Leitungen sind ebenfalls spezielle Verfahren erforderlich. Da Ortsdurchfahrten ein hohes Verkehrsaufkommen aufweisen, können unterirdische Bauvorhaben den Verkehrsfluss innerhalb der Ortschaft bzw. durch die Ortschaft massiv beeinträchtigen. Müssen der Straßenunterbau und das -Packlager der Ortsdurchfahrt ausgetauscht werden, sind meist große Baustellen und damit auch lange Umleitungen die Folge. Sie kosten nicht nur die Anwohner nerven, sondern bringen auch die Lenk- und Ruhezeiten von LKW-Fahrern im Transitverkehr durcheinander. Die erforderlichen Umwege belasten zusätzlich die Umwelt, weil ein mehr an Kraftstoffverbrauch unweigerlich zu einem mehr an Emissionen führt.

Aus diesem Grund ist es umso wichtiger, dass Bauarbeiten an Ortsdurchfahrten so genau wie möglich geplant werden und dabei nach alternativen Bauverfahren geschaut wird. Die Errichtung und die Sanierung von Ver- und Entsorgungsnetzen ist heute beispielsweise oft minimalinvasiv und größtenteils grabenlos möglich. Baustellen und Baugruben beschränken sich hierbei nur auf vereinzelte Standorte. Der Vortrieb neuer Rohrtrassen oder aber die Inspektionen und Reparaturen an bestehender Infrastruktur vollzieht sich unterirdisch. Hierfür lassen sich verschiedene Verfahren nutzen – bei der grabenlosen Rohrverlegung („No-Dig“) zum Beispiel Bodenverdrängung oder Spülbohrungen. Die Sanierung beschädigter oder risikobehafteter Wasser- und Abwasserleitungen kann hingegen durch per Druckluft eingebrachte Quick-Lock-Manschetten oder aber durch das Einziehen von Inlinern erfolgen.

 

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