Dürreperioden, Hitzewellen, sintflutartige Regenfälle: Extremwetterlagen sind auch in Deutschland keine Seltenheit mehr. Zurückzuführen sind diese Erscheinungen vor allem auf die zunehmende Erderwärmung und die damit einhergehende Klimakrise. Um der globalen Erwärmung Herr zu werden, verabschiedeten die Staaten der Welt im Jahr 2015 das Pariser Klimaabkommen. UHRIG stellt das Ziel und die Inhalte des Vertrages im Detail vor.

Raus aus der Klimakrise: das Übereinkommen von Paris

Am 12. Dezember 2015 schlossen insgesamt 195 Staaten und die Europäische Union den wohl wichtigsten Vertrag unserer Zeit: das Pariser Klimaabkommen (englisch: Paris Agreement), offiziell bekannt unter dem Namen „Übereinkommen von Paris“. Das während der UN-Klimakonferenz in Paris (COP) verabschiedete Dokument bildet den Nachfolger des 1997 geschlossenen Kyoto-Protokolls und verfolgt ein großes Ziel: weltweiten Klimaschutz. Das Abkommen sieht vor, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsius, idealerweise unter 1,5 Grad Celsius im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter zu begrenzen. Dass die Temperatur seit dem Beginn der Industriellen Revolution in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts stark angestiegen ist, zeigt: Der Klimawandel ist menschengemacht – auch wenn einige „Kritiker“ trotz wissenschaftlicher Beweise bis heute das Gegenteil behaupten. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.

Um die Folgen der Erderwärmung einzuschränken und weiterhin eine widerstandsfähige Entwicklung aller Staaten der Welt zu ermöglichen, soll eine „Treibhausgas-Neutralität“ hergestellt werden. Dazu ist es notwendig, in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts weniger klimaschädliche Gase auszustoßen, als der Erdatmosphäre über natürliche Kreisläufe und technische Maßnahmen entzogen werden.

 

Weniger Treibhausgase, mehr Nachhaltigkeit: die Maßnahmen im Überblick

Für das Erreichen der im Pariser Klimaabkommen festgelegten Ziele ist die Weltwirtschaft gefordert, erheblich weniger Kohlenstoffdioxid (CO2), Methan (CH4) und andere klimaschädliche Gase freizusetzen als in den letzten Jahrzehnten. Im Zuge dieses Vorhabens gilt es, die von Menschen verursacht Treibhausgasemissionen zu reduzieren und gleichzeitig sogenannte Kohlenstoffsenken zu erhalten und wiederzubeleben. Natürliche CO2-Senken wie Wälder und Moore binden Treibhausgase aus der Atmosphäre und tragen so zur „Dekarbonisierung“ der Erde bei. Auch können das CCS (Carbon Capture & Storage) und Maßnahmen des Geo-Engineerings (z. B. eine gezielte Düngung der Meere) zum Einsatz kommen.

Eine weitere Voraussetzung für das Gelingen des 1,5-Grad-Ziel ist es, Wirtschaft und Entwicklung umweltfreundlich zu gestalten und die milliardenschweren globalen Finanzströme in Richtung nachhaltiger Investitionen zu verlagern. Zudem sind die Länder der Welt in der Pflicht, ihre Fähigkeiten im Umgang mit der Klimakrise zu verbessern, etwa durch Innovationen und die Weitergabe von Wissen. Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist dringlich, und sie muss konsequent erfolgen – ansonsten steht es schlecht um den Fortbestand des Planeten Erde.

 

Der Weg zum Inkrafttreten & die Beteiligten

Das Pariser Abkommen wurde 2015 verabschiedet, rechtlich in Kraft trat es allerdings erst ein Jahr später. Festgelegt war, dass zunächst mindestens 55 Staaten das Abkommen ratifizieren sollten, welche gemeinsam für mehr als 55 Prozent der weltweiten Treibhausgasemissionen verantwortlich sind. Diese Bedingung war erfüllt, als die Europäische Union und sieben Mitgliedsstaaten, unter anderem Deutschland, dem Pariser Klimaabkommen am 5. Oktober 2016 zustimmten. Am 4. November 2016 trat das Übereinkommen von Paris schließlich offiziell in Kraft.

Seitdem Nicaragua und Syrien dem Abkommen 2017 als letzte Länder beigetreten waren, gilt das Maßnahmenpaket verpflichtend für alle Staaten der Erde. Unter der Präsidentschaft von Donald Trump waren die USA am 4. November 2020 offiziell aus der Übereinkunft ausgetreten. Der neue US-Präsident Joe Biden nahm diesen Schritt jedoch bereits am 20. Januar 2021, dem Tag seiner Amtseinführung, wieder zurück. In Brasilien kündigte Präsident Jair Bolsonaro im Rahmen seines Wahlkampfprogramms 2018 an, aus dem Pariser Abkommen auszutreten zu wollen – umgesetzt hat er diese Ankündigung allerdings bisher noch nicht.

 

Vorgaben & Regelungen: Die Stellschrauben des Pariser Klimaabkommens

Wie genau die einzelnen Staaten die Zielvorgaben erreichen sollen, ist im Pariser Klimaabkommen nicht geregelt. Um dennoch sicherzugehen, dass die Welt auf dem richtigen Weg ist, sieht der Vertrag verbindliche Regeln für die Mitgliedsstaaten vor.

  • Im Rahmen der Nationally Determined Contributions (NDCs) legen die Länder alle fünf Jahre neue Pläne über ihre Klimaschutzbeiträge vor. Sie werden so immer wieder überdacht, optimiert und ambitionierter gestaltet.
  • Jeweils zwei Jahre vor Veröffentlichung des NDCs soll eine globale Bestandsaufnahme (global Stocktake) Aufschluss darüber geben, ob die Summe der bisher gesetzten Ziele ausreicht, um die Erderwärmung auf zwei Grad Celsius zu begrenzen.
  • Im Sinne der Transparenz sind alle Staaten aufgefordert, die nationalen Emissionen zu erfassen und alle zwei Jahre zu veröffentlichen.
  • Darüber hinaus betont das Pariser Klimaabkommen die Bedeutung von Zusammenarbeit und gemeinsamem Kapazitätsaufbau. So ist vorgesehen, dass Industrieländer die ärmsten und am wenigsten entwickelten Staaten durch finanzielle Mittel, aber auch durch einen Technologie- und Wissenstransfer unterstützen.
  • Marktmechanismen – etwa ein globaler Emissionshandel oder das internationale Anrechnen von Klimaschutzprojekten bzw. Maßnahmen zur Bindung von CO2 – sollen Anreize schaffen und die Ambition der einzelnen Staaten steigern. Konkrete Regelungen wurden in diesem Zusammenhang allerdings noch nicht festgelegt.

Auch wenn sich die Staaten zur Umsetzung des Pariser Klimaabkommens verpflichtet haben, müssen sie im Falle eines „Regelverstoßes“ keine direkten Konsequenzen befürchten. Der Versuch, auch Sanktionsmechanismus im Vertrag unterzubringen, scheiterte.

 

Klimakrise ade – mit den Therm-Liner-Modulen von UHRIG

Der Weg bis zum Erreichen der Ziele des Übereinkommens von Paris ist lang und erfordert viel Konsequenz. Im UNEP Emissions Gap Report (2021) warnen Experten davor, dass die bislang getätigten Zielsetzungen der weltweiten Staatengemeinschaft nicht genug sind, um das 2-Grad-Ziel zu erreichen. Doch einfach aufzugeben, ist hier keine Option. Gerade clevere Innovationen und moderne Technologien – etwa im Bereich der Energiewirtschaft –, beinhalten das Potenzial, das Ruder noch rechtzeitig herumzureißen.

Auch wir von UHRIG möchten mit unseren Lösungen einen Beitrag für mehr Nachhaltigkeit leisten. Bereits vor vielen Jahren haben wir als Experten im Kanalbau eine Energiequelle identifiziert, die durch Nachhaltigkeit und geringe Gestehungskosten punktet: Abwasser, genauer gesagt dessen Wärme. Dank der von uns entwickelten und patentierten Therm-Liner-Module ist es möglich, mit Abwasserwärme eine Wärmepumpe anzutreiben, welche zum Heizen, Kühlen und zur Aufbereitung von Warmwasser zum Einsatz kommen kann. Die Module werden unkompliziert in bereits vorhandenen Abwasserkanälen installiert und sind zudem robust und wartungsarm. Quartiere, Städte und Kommunen machen sich so unabhängig von fossilen Energieträgern wie Gas und Kohle und tragen gleichzeitig aktiv zur Energiewende bei.

Gern stellen wir Ihnen das System in einem persönlichen Gespräch genauer vor und beantworten Ihre Fragen rund um den Therm-Liner ausführlich. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung – entweder telefonisch oder über das Kontaktformular auf unserer Website!