Der Revisionsschacht bietet Zugang zum Abwasserkanal
Mittels eines Revisionsschachts ist es möglich, die Grundleitung zu warten und bei Bedarf Reparaturarbeiten daran durchzuführen. Die Grundleitung ist dabei jene Leitung, die das Abwasser in einem Bauwerk bündelt und gezielt aus dem Gebäude in die öffentliche Kanalisation führt. Oftmals verläuft die Grundleitung unzugänglich unter der Bodenplatte. In der Regel muss daher jedes Grundstück über einen Revisionsschacht besitzen, der üblicherweise an einer leicht zugänglichen Stelle, zum Beispiel in der Grundstückseinfahrt, installiert wird. So ist die Zugänglichkeit gewährleistet und im Notfall können Kontroll- und Sanierungsarbeiten über den Revisionsschacht erfolgen.
Generell sollen Revisionsschächte nicht mehr als 15 Meter von dem Sammelkanal entfernt sein, in den das Grundstück entwässert wird. Obwohl der Revisionsschacht bereits zur öffentlichen Kanalisation gehört, liegen seine Errichtung und die Sicherstellung der Zugänglichkeit in der Verantwortung des Grundstücksbesitzers.
Wo und wie wird ein Revisionsschacht errichtet?
Bezüglich seines Aufbaus gleicht der Revisionsschacht anderen Abwasserschächten, die entlang der Kanalisation als Zugang zum Kanal eingebaut werden. In der Regel besteht ein Revisionsschacht aus Beton oder Kunststoff und ist mit einer Schachtabdeckung gesichert. Diese sollte über Öffnungen zur Entlüftung des Kanals verfügen, die lediglich dann entfallen dürfen, wenn der Schacht in direkter Nähe zu Türen, Fenstern oder einer Terrasse liegt.
Bei Platzmangel darf ein Revisionsschacht auch im Inneren eines Gebäudes errichtet werden. Dann ermöglicht er in den meisten Fällen den Zugriff auf ein geschlossenes Gerinne, das an dieser Stelle bei Bedarf geöffnet werden kann. Ist stattdessen ein offenes Gerinne verbaut, muss die Abdeckung entsprechend gasdicht und rückstausicher ausgeführt sein, um ein Austreten von Gerüchen, gefährlichen Gasen oder Abwasser aus dem Revisionsschacht in das Gebäude zu verhindern.
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