Beim schlüsselfertigen Bauen führt ein Generalunternehmer verschiedene Baumaßnahmen durch – in der Regel einen Hausbau – und übergibt das so geschaffene Objekt schließlich dem Auftraggeber. Der Bauherr ist dann für die Durchführung oder Beauftragung weiterer erforderlicher Maßnahmen verantwortlich. „Schlüsselfertig“ ist hierbei jedoch nicht rechtlich definiert und beschreibt lediglich das Erreichen eines bestimmten Mindestfertigstellungsgrads. UHRIG klärt auf.

Was zeichnet schlüsselfertiges Bauen aus?

Schlüsselfertiges Bauen wird von Generalunternehmern angeboten und ausgeführt. Dies bedeutet, dass sich ein einzelner Anbieter um die Koordination aller Firmen und Dienstleister kümmert, die bei der Errichtung eines Hauses bis zur „Schlüsselfertigkeit“ erforderlich sind – also Maurer, Dachdecker und mehr. Generalunternehmer unterscheiden sich daher von Bauträgern, denn sie sind nur für die Fertigstellung des bestimmten Bauvorhabens verantwortlich, während letztere ihre Kunden für gewöhnlich auch beim Erwerb des Grundstücks und den architektonischen Leistungen unterstützen. Bei einem schlüsselfertigen Bau entfällt zudem die notarielle Beglaubigung, denn alle Leistungen werden in einem Werksvertrag festgehalten. Dieser regelt auch den zu erreichenden Fertigstellungsgrad, bis die Baumaßnahmen als abgeschlossen angesehen werden können. Als schlüsselfertig gelten daher verschiedene Fertigstellungsgrade, die nicht rechtlich definiert sind.

Im Zusammenhang mit dem Begriff „schlüsselfertiges Bauen“ fällt oft auch der Terminus „bezugsfertig“, in einigen Fällen auch „wohnkomplett“. Dabei handelt es sich jedoch nicht um Synonyme. In der Regel bezieht sich „schlüsselfertig“ nur auf den Rohbau, eventuell mit dem Einschluss verschiedener weiterer Komponenten wie Haustechnik oder Bodenbeläge. Dies ist dann im Werksvertrag mit dem Generalunternehmer geregelt. Generell lässt sich sagen, dass ein Haus als schlüsselfertig gilt, wenn sämtliche Außenarbeiten abgeschlossen wurden. Über den Innenausbau, zum Beispiel Böden, Elektronik, Treppen oder Malerarbeiten, sagt schlüsselfertiges Bauen nichts aus. Folglich müssen diese Baumaßnahmen auch nicht geleistet werden, sofern sie nicht explizit im Werksvertrag geregelt sind. „Bezugsfertig“ hingegen setzt voraus, dass das Gebäude risikofrei bewohnt werden kann. Zugänge, Fenster, Strom, Licht und Wasser sowie Heiz-, Koch- und Sanitäranlagen sind hierbei zwingend vorgeschrieben.

 

Die Vor- und Nachteile von schlüsselfertigem Bauen

Schlüsselfertiges Bauen kann in einigen Fällen sehr praktisch und günstig sein. Der Werksvertrag definiert vorab sämtliche anfallenden Kosten, wodurch Kunden mehr Planungssicherheit erhalten. Es erleichtert außerdem, einen Zahlungsplan auszuarbeiten und in eine in Anspruch genommene Baufinanzierung einzugliedern. Nicht zuletzt ist im Werksvertrag auch ein Fertigstellungstermin des vorher festgelegten Fertigstellungsgrads fixiert. Dies verschafft ebenfalls mehr Planungssicherheit und hilft dabei, weitere Baumaßnahmen effizient zu koordinieren. Nicht zuletzt nimmt schlüsselfertiges Bauen dem Auftraggeber bzw. Bauherren einen Großteil des Aufwands ab, da der beauftragte Generalunternehmer alle notwendigen Gewerke selbst koordiniert. Der Bau erfolgt sozusagen aus einer Hand.

Allerdings müssen Bauherren bei einem schlüsselfertigen Bau selbst einiges an Vorarbeit leisten. So sind zum Beispiel sichere Zufahrtswege sowie vorhandene Wasser- und Elektrizitätsanschlüsse für die Baustelle zu schaffen. Das bedeutet, das Grundstück muss erschlossen und an die Siedlungsinfrastruktur angeschlossen sein. Auch ist der Auftraggeber selbst für die Definition und die Prüfung des Vertrags sowie für die abschließende Qualitätskontrolle der Arbeiten verantwortlich. Je nach im Werkvertrag definierten Fertigstellungsgrad fallen im Anschluss noch einige Zusatzarbeiten an, die ebenfalls finanziell und zeitlich geplant werden müssen und gegebenenfalls Mehrkosten nach sich ziehen. Nicht zuletzt sind Bauherren beim Beauftragen eines Generalunternehmers allein von diesem abhängig. Kommt es zu Komplikationen – etwa durch Insolvenz der gewählten Firma – verzögert sich der gesamte Fertigstellungstermin und ein Umschwenken auf andere Dienstleister ist nur sehr schwer möglich.

Setzen Sie auf das Technik & Know-how von UHRIG

Bevor schlüsselfertiges Bauen vonstattengehen kann, ist zunächst einmal die Erschließung eines Baugebietes bzw. Gewerbegebietes erforderlich. Dafür müssen verschiedene Erschließungs- und Baumaßnahmen erfolgen, um den Baugrund vorzubereiten. Hierzu zählen zum Beispiel die Grundstücksbefestigung mit Erd- und weiteren Tiefbauarbeiten, der Anschluss an die Versorgungsnetze (Strom, Wasser, Abwasser) und vieles mehr. Benötigen Sie Unterstützung bei anfallenden Tiefbaumaßnahmen, um ebendies zu realisieren, dann hilft Ihnen UHRIG gerne weiter. Wir sind Experten auf verschiedenen Gebieten des Tiefbaus, besonders hinsichtlich der Abwassertechnik, und stehen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung und technischer Innovation gern zur Seite.

Übrigens … Wir übergeben von uns realisierte Abwasserprojekte in der Regel nicht schlüsselfertig sondern „bezugsfertig“, d. h. sie funktionieren einwandfrei und können in Betrieb genommen werden. Dabei setzen wir auch auf die Digitalisierung der Kanalisation. So kann Messtechnik z. B. die Durchflussmenge überwachen und per automatisierter Netzwerktechnik an eine Leitstelle melden, wo ein Algorithmus die Daten selbständig auswertet. Gibt es Abweichungen zu den hinterlegten Soll-Daten, wird automatisch ein Alarm ausgelöst. Erst jetzt prüft ein Mitarbeiter die Daten und leitete weitere Schritte (z. B. eine Kanalinspektion) in die Wege. Diese Arbeitsweise der sogenannten intelligenten Kanalnetze spart Zeit, Ressourcen, schützt Mitarbeiter und ist kostengünstig. Möchten auch Sie Ihre Kanalisation auf das nächste Level heben, dann kontaktieren Sie uns einfach per Telefon, Mail oder über unsere Webseite.

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