Wann sind Unterfangungen notwendig und wo werden sie eingesetzt?
Wann immer unter, neben oder in der Nähe von Bestandsgebäuden weitere Bauvorhaben durchgeführt werden müssen, die die Gründungstiefe der bereits bestehenden Struktur unterschreiten, ist das Fundament des „Altbaus“ in Gefahr. Durch den Aushub des Bodens und der damit einhergehenden Veränderung der Tragfähigkeit kann es vorkommen, dass sich das benachbarte Gebäude senkt, der Boden und damit auch das Fundament abrutscht oder die Struktur gänzlich einbricht. Um dies zu verhindern, ist es erforderlich, eine so genannte Unterfangung zu errichten. Hierdurch wird die Last des Bestandsgebäudes von unten und seitlich „aufgefangen“ und weiterhin getragen.
Typische Szenarien, bei denen eine Unterfangung eingesetzt werden muss, sind etwa die nachträgliche Unterkellerung eines Hauses oder aber der Anbau einer Doppelhaushälfte an ein bestehendes Gebäude – insbesondere, wenn der Neubau einen Keller aufweisen soll, der Altbau dies jedoch nicht tut. Generell muss das Fundament eines Gebäudes unterfangen werden, wenn die Gründungstiefe eines neuen Bauvorhabens tiefer liegen wird als die des vorhandenen Bauwerks. Dabei ist eine bauliche Sicherung durch eine Unterfangung nur bei Streifenfundamenten zugelassen, sofern für die Errichtung der Fundamentsicherung keine Spezialtiefbauverfahren eingesetzt werden.
Wie wird eine Unterfangung errichtet?
Um ein Gebäude für nahegelegene Bauvorhaben zu unterfangen, kommen in der einfachsten Form so genannte Unterfangungswände zum Einsatz. Diese werden nahe des zu stützenden Fundaments aus verschiedenen Materialien errichtet. Neben Beton oder Stahlbeton kann etwa auch Mauerwerk aus Vollziegeln oder Vollsteinen zum Einsatz kommen. Wichtig ist dabei, dass die Steine eine hohe Steindruckfestigkeitsklasse aufweisen und normierter Mörtel zur Verbindung genutzt wird.
Bei der herkömmlichen Unterfangung wird in der Regel abschnittsweise gearbeitet. Dies bedeutet, dass der Aushub der neuen Baugrube zunächst einmal nur bis 50 Zentimeter über dem Fundament des Bestandsgebäudes erfolgt (DIN 4123). Im Anschluss werden maximal 1,25 Meter breite Gräben einzeln bis in die erforderliche Tiefe ausgeschachtet und eine Unterfangungswand erstellt, die mindestens 50 Zentimeter tiefer als der geplante neue Aushub reicht. Erst nach Fertigstellung dieser Wand kann der nächste 1,25 Meter breite Schacht gegraben werden. Werden mehrere Ausschachtungen gleichzeitig vorgenommen, so müssen diese mindestens drei Abschnittsbreiten auseinanderliegen. Die Mindestdicke der erstellten Unterfangung muss der Dicke des zu unterfangenden Fundaments entsprechen. Je nach Standsicherheitsnachweis des abzusichernden Gebäudes muss sie jedoch gegebenenfalls auch mächtiger ausfallen.
Bei einer Unterfangung mithilfe von Stützwänden können sich verfahrensbedingt dennoch gelegentlich geringfügige Setzungen ergeben, selbst, wenn die Schachtung und Sicherung einwandfrei erfolgen. Sofern diese jedoch die Integrität des Bestandsgebäudes nicht beeinflusst oder leichte strukturelle Defizite (kleinere Risse, abplatzenden Putz oder Ähnliches) hinnehmbar sind, ist die Erstellung von Unterfangungswänden eine praktische und wirtschaftliche Methode zur Fundamentsicherung. Lassen sich die Voraussetzungen der DIN 4123 jedoch nicht einhalten oder ist selbst eine minimale Setzung nicht vertretbar, muss die Unterfangung über Spezialtiefbauverfahren erstellt werden. Hierbei kommen zum Beispiel Nachgründungen mit Pfählen oder eine Bodensicherung per Baugrundinjektion (Düsenstrahlverfahren, Zement- oder Hochdruckinjektion) zum Einsatz.
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