Als Vorfluter werden alle Gewässer verstanden, in die das von Menschen erzeugte Abwasser nach seiner Aufbereitung in den Klärwerken eingeleitet wird. Ferner dienen sie auch dem Hochwasserschutz. Es handelt sich bei ihnen in den meisten Fällen um Fließgewässer, per hydrotechnischer Definition sind es jedoch alle Gerinne, in die Wasser mit natürlichem Gefälle oder künstlicher Hebung abfließen kann. Für die Ausleitung von Abwasser in die Vorfluter bestehen dabei verschiedene Vorschriften. Erfahren Sie mehr bei UHRIG.

Verschiedene Arten von Vorflutern

Vorfluter lassen sich je nach Entstehung, Position im Wasserkreislauf sowie Art des aufgenommenen Wassers in verschiedene Kategorien einteilen. So existieren beispielsweise natürliche Vorfluter wie Flüsse, Seen oder Meere, aber auch künstliche wie Kanäle oder eigens zur Vorflut angelegte Becken. Zudem lässt sich zwischen Hauptvorflutern und Nebenvorflutern unterscheiden. Hauptvorfluter stellen hierbei große Abläufe dar und sind direkter Bestandteil des natürlichen Wasserkreislaufs, etwa Bäche und Flüsse, die letztendlich in die Ozeane münden. Nebenvorfluter stellen eine Behelfslösung dar, die genutzt wird, wenn kein regulärer Vorfluter mit natürlichem Abfluss vorhanden ist oder die Abwassereinleitung in diesen aufgrund von ausgelasteten Kapazitätsgrenzen nicht möglich ist. Hierbei handelt es sich etwa um (erweiterte) Nebenarme von Flüssen oder künstlich angelegte Mahlbusen, denen sich ein Schöpfwerk anschließt.

Ferner lassen sich Vorfluter auch noch über die Art des eingespeisten Wassers unterscheiden. So existieren in der Hydrogeologie beispielsweise auch sogenannte Grundwasservorfluter, also (oftmals) Flüsse, die dem Grundwasser die Möglichkeit bieten, dem natürlichen Gefälle nach in den fließenden Wasserkreislauf einzutreten. Für die Abwasserwirtschaft sind diese Gewässer jedoch nur von geringer Bedeutung.

 

Wasserrechtliche Aspekte zu Vorflutern

Nicht jedes Abwasser darf in jede Art von Vorflut eingeleitet werden. Dies ist durch die Wasserbehörde geregelt. So müssen sowohl die als Vorfluter genutzten Gewässer, als auch das Abwasser bestimmte Kriterien erfüllen, damit eine gefahrlose Einspeisung möglich ist. Schließlich handelt es sich bei Bächen, Flüssen und Seen um komplexe und empfindliche Ökosysteme, deren Wassergüte und ökologisches Gleichgewicht nicht so stark beeinträchtigt werden darf, dass Flora und Fauna Schaden nehmen. In Wasserschutzgebiete darf grundsätzlich keine Abwassereinleitung erfolgen, doch auch andere besonders sensible Gewässer – zum Beispiel Badeseen – unterliegen gesonderten Vorschriften.

Die Wasserbehörde legt fest, welche Stoffe in welchen Mengen nach der Reinigung im Abwasser vorhanden sein dürfen, bevor es gestattet ist, dieses in die Vorflut einzuleiten. Dies betrifft vor allem Schwermetalle, Fette und Öle. Doch auch der Phosphat- und Stickstoffgehalt muss oftmals geregelt werden, da er starken Einfluss auf die Pflanzenwelt im Vorfluter nimmt, insbesondere auf das Algenwachstum. Im Hinblick auf für Fische giftiges Ammonium müssen Abwässer in der Regel ebenfalls speziell nachbehandelt werden. Nicht zuletzt ist in einigen Fällen auch eine bakterielle Reinigung durch Membranfiltration vonnöten.

Das Einhalten dieser Standards wird regelmäßig von der Wasserbehörde kontrolliert, welche außerdem die Bestimmungen zur Wassergüte im Vorfluter jederzeit bei Bedarf anpassen kann. Geschieht dies, so müssen Kläranlagen gegebenenfalls modernisiert werden, damit ihnen das Recht zur Abwassereinleitung nicht entzogen wird.

Auch die Vorfluter selbst sind für eine geordnete Wasserwirtschaft in Intervallen zu warten. Hierfür müssen zum Beispiel durch Grabenräumungen abgelagerte Sedimente ausgeräumt oder aber die zu stark „verkrautete“ Vegetation in Flüssen und Bächen entfernt werden.

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