Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beinhaltet den Hauptteil der Vorschriften des Wasserrechts, welches wiederum ein Teil des Umweltrechts ist. In ihm sind die Nutzung und der Schutz von Oberflächen- und Küstengewässern sowie dem Grundwasser geregelt. Ferner beinhaltet das WHG auch Vorschriften zum Ausbau von Gewässern, der wasserwirtschaftlichen Planung, der Wasserkraftnutzung und dem Hochwasserschutz. UHRIG stellt Ihnen das Wasserhaushaltsgesetz genauer vor.

Die wichtigsten Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes

Zu den wichtigsten Nutzungsarten jeder Art von Gewässer zählt das Einleiten von Stoffen. Hierfür existieren besondere Vorschriften bezüglich wassergefährdender Substanzen sowie des Abwassers. Sie alle zielen darauf ab, nachteilige Veränderungen der Gewässer zu unterbinden oder diese zumindest in einem unerheblichen Ausmaß zu halten. Ferner sind im Wasserhaushaltsrecht auch geregelt:

  • die Wasserentnahme von Grundwasser und Oberflächengewässern,
  • das Aufstauen und das Absenken von Grundwasser und Oberflächengewässern sowie
  • das Ab- und Umleiten und die Entnahme von Feststoffen aus Oberflächengewässern.

Laut WHG ist für die Nutzung von Gewässern eine Erlaubnis oder eine Bewilligung zwingend nötig. Die Erlaubnis ist hierbei eine widerrufliche Befugnis, die von der Wasserbehörde befristet werden kann. Die Bewilligung ist verpflichtend zu befristen und wird in einem Verfahren erteilt, sodass Betroffene Einwendungen gegen sie erheben können. Sowohl Erlaubnis als auch Bewilligung werden beide unter Vorbehalt erteilt: Dies ist notwendig, damit nachträglich zusätzliche, dem Gewässerschutz dienende Anforderungen auferlegt werden können. Besonders detailliert sind diese bei der häufig vorkommenden Erlaubnis zum Einleiten von Abwasser, vor allem in der Industrie.

Bezüglich des Gewässerausbaus existieren ebenfalls diverse Auflagen. So müssen hierbei natürliche Rückhalteflächen erhalten bleiben. Der Abfluss darf nicht beeinträchtigt sowie aquatische Lebensräume müssen bewahrt werden. Nachteilige Veränderungen des Gewässers sind zudem entweder zu vermeiden oder, sollte dies nicht möglich sein, auszugleichen. Das Wasserhaushaltsgesetz kann außerdem bestimmte Gewässer als Wasser- oder Heilquellenschutzgebiet ausweisen. In diesem Fall sind bestimmte Handlungen, die die Nutzung betreffen, entweder gänzlich untersagt oder nur stark eingeschränkt möglich.

Weitere Bestimmungen des WHG betreffen Regelungen für die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten zum Hochwasserschutz, den Bau von Anlagen im, auf oder am Wasser, die Nutzung von Wasserkraft zur Energiegewinnung und Anforderungen an die Durchgängigkeit und Mindestwasserführung. Die Rolle von Gewässern als Schifffahrtswege ist im Wasserhaushaltsgesetz nicht festgelegt: Hierfür sind das Bundeswasserstraßengesetz sowie das Seeaufgabengesetz zuständig.

 

Abwasser und das Wasserhaushaltsgesetz

Diverse Paragraphen des Wasserhaushaltsgesetzes umfassen die Bestimmungen und Pflichten hinsichtlich der Abwasserbeseitigung. Sowohl das Sammeln des Schmutzwassers, die Fortleitung, die Klärung und das Einleiten in Gewässer sind hier geregelt. So müssen stets bestimmte Mindestanforderungen an den Stand der Technik, die Überwachungsmaßnahmen sowie die Verbrauchswerte gegeben sein, welche in der Abwasserverordnung des Bundes und der EU konkretisiert sind, damit eine Kläranlage ihren Betrieb aufnehmen bzw. fortführen kann. Emissionsbandbreiten sind verbindlich einzuhalten, um eine übermäßige Wasserverschmutzung zu verhindern.

Ferner beinhaltet das Wasserhaushaltsgesetz auch Regelungen zum Versickern oder Sammeln und Ausleiten von Regenwasser, zur Handhabung anderer flüssiger Stoffe und deren Entsorgung über die Kanalisation sowie zur Entwässerung und Beseitigung des in Klärwerken anfallenden Klärschlamms.

 

Die Potentiale des Abwassers zum Umweltschutz

Die Aufbereitung und Beseitigung von Abwasser stellt eine der wichtigsten Aufgaben des Gewässerschutzes und damit des Umweltschutzes dar. Ein funktionierendes Abwassersystem gehört deswegen zur zentralen und essentiellen Infrastruktur menschlicher Siedlungen. Dabei können Abwasserkanäle und Klärwerke jedoch nicht nur mit ihrer Hauptaufgabe einen Beitrag für Umwelt und Klima leisten. Im Kanalnetz ist eine große Menge Energie verborgen. Sie fällt bei Klärschlamm und Faulgas in Form von chemischer Energie an. Ein Großteil der Energie liegt jedoch in Form von thermischer Energie, also Wärme, vor.

Abwasserkanäle weisen ganzjährig eine Temperatur von etwa 10 bis 20° C auf, welche sich besser als jede andere, natürlich vorkommende Wärmequelle für die Wärmerückgewinnung eignet. Mithilfe von in der Kanalisation oder im Klärwerk installierten Wärmetauschern und strombetriebenen Wärmepumpen ist es möglich, die thermische Energie des Abwassers einem neuen Verwendungszweck zuzuführen. Die so erzeugte Wärme lässt sich etwa in Heizungssysteme oder Wärmenetze einleiten. Die Abwasserwärmerückgewinnung reduziert die Nutzung fossiler, die Umwelt belastender Energieträger wie etwa Heizöl oder Erdgas deutlich und hilft so, massiv CO2-Emissionen einzusparen. Die Abwasserwärmenutzung ist auch noch aus anderen Gründen sinnvoll. So arbeiten Abwasserwärmepumpen aufgrund der vergleichsweise hohen Temperaturen der Wärmequelle besonders effizient und kostengünstig. Zudem entsteht Abwasser überall dort, wo Menschen leben und arbeiten. Hierdurch ergeben sich bei der Wärmerückgewinnung aus der Kanalisation kurze Transportwege, die wiederum Energieverluste minimieren. Nicht zuletzt ist Energie aus Abwasser enorm ergiebig: Bei einem vollständigen Ausbau der Technologie überall dort, wo sie technisch umsetzbar und rentabel ist, könnte sie etwa 14 Prozent des gesamten deutschen Wärmebedarfs decken.

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